In jedem Betrieb mit mindestens 5 Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gegründet werden – und dein Arbeitgeber darf das NICHT verhindern. Der Betriebsrat schützt deine Rechte bei Kündigungen, Teilzeitanträgen, Überstundenregelungen und Arbeitszeitgestaltung. So gehts: 3 Beschäftigte laden zu einer Betriebsversammlung ein, ein Wahlvorstand wird gewählt, innerhalb von 6-12 Wochen findet die Betriebsratswahl statt. Ab der Einladung zur Wahlversammlung genießen die Initiatoren besonderen Kündigungsschutz. Behinderung der Betriebsratsgründung ist strafbar (§119 BetrVG).


