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Recht auf Teilzeit: Wie du deinen Antrag stellst und was dein Arbeitgeber nicht ablehnen darf

Du willst deine Arbeitszeit reduzieren – weil du ein Kind betreust, eine Angehörige pflegst oder einfach mehr Lebensqualität willst. Seit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hast du als Arbeitnehmerin einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – und seit 2019 auch auf Brückenteilzeit, die dir den Weg zurück in Vollzeit garantiert. Aber viele Frauen kennen ihre Rechte nicht oder stellen den Antrag falsch. Hier ist der komplette Leitfaden.

Dein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit

Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn: Du länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt bist. Das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. Und du den Antrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit stellst. Dein Arbeitgeber kann den Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen – und die muss er konkret belegen. „Das ist bei uns nicht üblich” oder „Das haben wir noch nie gemacht” reicht nicht aus. Während der Elternzeit hast du sogar einen erweiterten Anspruch auf Teilzeit zwischen 15 und 32 Stunden, den der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen verweigern kann.

Brückenteilzeit: Zurück in Vollzeit garantiert

Die Brückenteilzeit – seit 2019 im Gesetz – löst das größte Problem der klassischen Teilzeit: Du kommst nicht mehr in Vollzeit zurück. Bei Brückenteilzeit legst du von Anfang an fest, wie lange die Teilzeit dauert – mindestens ein Jahr, maximal fünf Jahre. Danach kehrst du automatisch in deine vorherige Arbeitszeit zurück. Voraussetzung: Mehr als 45 Mitarbeiter im Unternehmen. Dein Antrag sollte immer schriftlich erfolgen – mit genauer Angabe der gewünschten Stundenzahl und Verteilung auf die Wochentage. Kläre vorher deinen Gehaltsanspruch und die Auswirkungen auf Rente und Mutterschutz.

Teilzeit ist dein Recht – nicht ein Gefallen, den dir dein Arbeitgeber tut. Stelle den Antrag schriftlich, fristgerecht und mit klarer Vorstellung deiner gewünschten Arbeitszeit. Und wenn er abgelehnt wird: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann in einem Brief oft mehr erreichen als du in zehn Gesprächen mit deinem Chef.

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