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Doppelname nach der Hochzeit: Welche Namenskombinationen erlaubt sind und wie du sie änderst

Meier-Schmidt, Müller-Wagner oder doch den eigenen Namen behalten? Die Namenswahl nach der Hochzeit ist emotionaler als die meisten Paare erwarten. Und die rechtlichen Möglichkeiten sind komplexer als ein einfaches „seinen oder meinen”. Hier erfährst du, welche Optionen du hast, was ein Doppelname bedeutet und wie du den Namen nach der Hochzeit änderst.

Welche Namensoptionen du hast

Gemeinsamer Ehename: Ihr wählt einen eurer Nachnamen als gemeinsamen Ehenamen – der andere kann seinen Geburtsnamen voranstellen oder anhängen (Doppelname). Kein gemeinsamer Ehename: Jeder behält seinen Nachnamen – aber dann müsst ihr bei der Geburt eines Kindes entscheiden, welchen Namen das Kind bekommt. Doppelname: Nur einer der Partner darf einen Doppelnamen führen, und zwar durch Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens an den Ehenamen. Beide Partner gleichzeitig einen Doppelnamen führen – geht in Deutschland nicht.

Wie du den Namen änderst

Die Namensänderung erfolgt beim Standesamt und wird in die Heiratsurkunde eingetragen. Danach musst du den neuen Namen bei Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bank, Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherungen und – nicht vergessen – Finanzamt ändern. Eine Checkliste hilft, nichts zu vergessen. Die Kosten für die Namensänderung selbst liegen bei 20 bis 40 Euro beim Standesamt, dazu kommen die Gebühren für neue Ausweisdokumente.

Dein Name ist Teil deiner Identität. Nimm dir Zeit für die Entscheidung und lass dich nicht drängen – weder vom Partner noch von der Tradition.

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