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Erbe ausschlagen: Warum du manchmal Nein sagen musst, wie die 6-Wochen-Frist funktioniert und was passiert, wenn du Schulden erbst

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Dein Vater stirbt und hinterlässt 50.000 Euro Schulden, einen überzogenen Dispo und einen Kredit, den du nicht kanntest. Wenn du das Erbe annimmst, erbst du nicht nur den Besitz – du erbst auch die Schulden. Und zwar mit deinem gesamten Privatvermögen. Die Lösung: Das Erbe ausschlagen. Aber dafür hast du nur 6 Wochen Zeit – und die Frist beginnt früher, als du denkst.

Die 6-Wochen-Frist: Wann sie beginnt und wie du sie einhältst

Die Frist zum Ausschlagen beginnt, sobald du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfährst – in der Regel am Todestag, wenn du wusstest, dass du Erbe bist. Nicht ab dem Datum der Testamentseröffnung, nicht ab dem Begräbnis – ab dem Moment, in dem du weißt: Ich bin Erbe. 6 Wochen sind kurz. Und wenn du nichts tust, gilt das Erbe als angenommen – automatisch, ohne dass du irgendein Dokument unterschrieben hast. Ausschlagen: Persönlich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen) oder durch notarielle Erklärung. Ein formloser Brief reicht NICHT. Kosten: 30 Euro Gerichtsgebühr (bei Ausschlagung beim Nachlassgericht) oder 60 bis 150 Euro beim Notar.

Wann Ausschlagen sinnvoll ist: Wenn du sicher weißt, dass die Schulden das Vermögen übersteigen. Wenn du den Überblick über die Finanzen des Verstorbenen nicht hast (und keine Zeit zum Prüfen – dann lieber ausschlagen als riskieren). Wenn eine überschuldete Immobilie zum Erbe gehört (Abrisskosten, Altlasten, Sanierungspflicht). Wann du NICHT ausschlagen solltest: Wenn das Erbe wertvoller ist als die Schulden. Wenn du unsicher bist: Beantrage beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis oder eine Nachlassverwaltung – das schützt dein Privatvermögen, während die Schulden aus dem Nachlass bedient werden. Achtung: Wenn du das Erbe ausschlägst, geht es an den nächsten in der Erbfolge – möglicherweise deine Kinder. Auch für sie muss dann innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden (bei Minderjährigen durch die Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts). Zum Thema Erbrecht auch unser Erbfolge-Ratgeber.

Fazit: 6 Wochen Frist, 30 Euro Gebühr und du bist raus aus den Schulden

Wenn du Schulden erbst: Sofort handeln, innerhalb von 6 Wochen zum Nachlassgericht und das Erbe ausschlagen. 30 Euro sind nichts im Vergleich zu 50.000 Euro Schulden, für die du sonst persönlich haftest.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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