Du bist in Elternzeit und bekommst eine Kündigung? Das ist in den allermeisten Fällen rechtswidrig. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz – dein Arbeitgeber darf dir nur in absoluten Ausnahmefällen kündigen, und auch dann nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Landesbehörde.
Wann die Kündigung in der Elternzeit trotzdem zulässig ist
Nur in extremen Ausnahmefällen: Betriebsstilllegung (das gesamte Unternehmen schließt). Schwere Vertragsverletzung deinerseits (Diebstahl, Betrug). Und auch dann: Der Arbeitgeber muss VORHER die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung automatisch unwirksam. Der Kündigungsschutz beginnt ab Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn) und endet am letzten Tag der Elternzeit.
Was du sofort tun musst
Innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen – auch bei offensichtlich rechtswidriger Kündigung, denn nach Ablauf der Frist wird sie wirksam. Sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Die Erfolgsaussichten sind bei Kündigungen während der Elternzeit extrem hoch – in den meisten Fällen wird die Kündigung für unwirksam erklärt oder eine hohe Abfindung verhandelt. Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten.
Kündigung in der Elternzeit ist fast immer rechtswidrig. Lass dich nicht einschüchtern – dein Kündigungsschutz ist einer der stärksten im deutschen Arbeitsrecht.
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