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Kurzarbeit: Wie viel Kurzarbeitergeld du bekommst, ob du nebenbei arbeiten darfst und was mit Urlaub, Kündigung und Rente passiert

Kurzarbeit: Wie viel Kurzarbeitergeld du bekommst, ob du nebenbei arbeiten darfst und was mit Urlaub

Dein Arbeitgeber meldet Kurzarbeit an – und du hast tausend Fragen: Wie viel Geld bekomme ich noch? Darf ich einen Nebenjob annehmen? Kann mir trotzdem gekündigt werden? Kurzarbeit ist für Unternehmen ein Instrument gegen die Krise – für dich als Arbeitnehmer bedeutet sie Einbußen, aber auch klare Rechte, die du kennen solltest.

Wie viel Kurzarbeitergeld du bekommst

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettolohns: 60 Prozent des Netto-Ausfalls – 67 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt. Beispiel: Dein Netto sinkt durch Kurzarbeit 50 von 2.400 auf 1.200 Euro. Der Ausfall beträgt 1.200 Euro, davon zahlt die Arbeitsagentur 60 Prozent = 720 Euro. Dein Gesamtnetto: 1.920 Euro statt 2.400 – ein Minus von 20 Prozent bei halber Arbeitszeit. Bei Kurzarbeit Null (kompletter Arbeitsausfall) bekommst du 60/67 Prozent deines gesamten bisherigen Nettos. Wichtig: Manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen stocken das KUG auf 80 bis 100 Prozent auf – prüfe das bei Betriebsrat oder Gewerkschaft. Zustimmung: Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden – sie braucht eine Grundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder deine individuelle Zustimmung. Ohne Betriebsrat und ohne Klausel kann dein Arbeitgeber dich nicht zwingen – aber Achtung: Verweigern kann betriebsbedingte Kündigungen wahrscheinlicher machen. Lass dich beraten, bevor du unterschreibst.

Deine Rechte während der Kurzarbeit: Nebenjob: Erlaubt! Ein Minijob, den du WÄHREND der Kurzarbeit neu aufnimmst, wird seit 2023 grundsätzlich NICHT auf das KUG angerechnet (Minijob-Grenze beachten). Ein Nebenjob, den du schon vorher hattest, bleibt komplett anrechnungsfrei. Höherverdienende Nebentätigkeiten werden dagegen angerechnet. Immer dem Arbeitgeber melden. Urlaub: Dein Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzarbeit 50 grundsätzlich bestehen; bei ganzen Ausfallmonaten (Kurzarbeit Null) darf er anteilig gekürzt werden (EuGH-Rechtsprechung). Im Urlaub bekommst du volles Urlaubsentgelt – nicht das reduzierte KUG. Kündigung: Kurzarbeit schützt nicht vor Kündigung – aber: Wird dir während der Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt, entfällt ab da das KUG und der Arbeitgeber muss dir während der Kündigungsfrist oft wieder volles Gehalt zahlen. Rente: Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Ausfalls weiter – deine Rente leidet kaum. Krankenversicherung: Bleibt vollständig bestehen. Zum Thema Arbeitsrecht auch unser Lohnfortzahlung-Ratgeber.

Prüfe deine Abrechnung – Fehler sind häufig

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber berechnet und ausgezahlt, die Agentur für Arbeit erstattet ihm den Betrag anschließend. Genau deshalb schleichen sich Fehler ein, die niemand außer dir bemerkt. Prüfe auf deiner Abrechnung zuerst, ob die angegebenen Ausfallstunden mit deiner tatsächlichen Arbeitszeit übereinstimmen. Kontrolliere anschließend, ob der richtige Leistungssatz angewendet wurde – 67 Prozent stehen dir zu, sobald ein Kind im Haushalt lebt, und viele Abrechnungen rechnen fälschlich mit 60 Prozent weiter.

Achte außerdem auf Sonderzahlungen und Zuschläge. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nicht in die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ein, dürfen dir aber auch nicht gekürzt werden, wenn sie vertraglich zugesagt sind. Findest du Unstimmigkeiten, wende dich zuerst an die Personalabteilung und lege deine Rechnung schriftlich dar. Bleibt es strittig, hilft die Agentur für Arbeit weiter – sie prüft die Abrechnung des Arbeitgebers ohnehin und ist die richtige Stelle für Rückfragen.

Die Zeit sinnvoll nutzen: Weiterbildung während der Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet freie Stunden, die sich deutlich besser investieren lassen als in Warten. Der Gesetzgeber fördert Qualifizierung während der Kurzarbeit gezielt, weil sie Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen nützt. Je nach Maßnahme und Betriebsgröße können Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen werden, teilweise werden dem Arbeitgeber zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Für dich heißt das: Eine Weiterbildung, die sonst mehrere tausend Euro kostet, ist in dieser Phase oft kostenlos zu haben.

Sprich deinen Arbeitgeber aktiv darauf an und frage parallel bei der Agentur für Arbeit nach einer Beratung – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Besonders sinnvoll sind Qualifizierungen mit anerkanntem Abschluss oder Zertifikat, etwa in digitalen Anwendungen, Sprachen oder branchenspezifischer Technik. Sollte die Kurzarbeit später doch in eine Kündigung münden, gehst du mit einer frischen Qualifikation deutlich stärker in den Arbeitsmarkt. Mehr dazu in unserem Weiterbildungs-Ratgeber.

Fazit: 60/67 Prozent vom Ausfall, Minijob erlaubt, Versicherung läuft weiter – Kurzarbeit ist hart, aber abgesichert

Prüfe, ob dein Tarifvertrag aufstockt, melde jeden Nebenjob an und unterschreibe keine Kurzarbeitsvereinbarung, ohne sie verstanden zu haben. Und wenn die Kurzarbeit länger dauert: Die Zeit für Weiterbildung nutzen – geförderte Kurse laufen während der Kurzarbeit oft komplett auf Kosten der Arbeitsagentur.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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