556 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen – das geht mit einem Minijob. Aber was passiert, wenn du mehr verdienst? Und darf dein Arbeitgeber dir einen Nebenjob verbieten? Die Regeln fuer Nebenjobs sind klar, aber nicht jedem bekannt – und Unwissenheit kann dich Geld kosten oder deinen Hauptjob gefaehrden.
Was 2026 fuer Minijobs und Nebenjobs gilt
Minijob (bis 556 Euro monatlich): Steuerfrei, keine Sozialabgaben fuer dich (der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben), kein Einfluss auf dein Hauptgehalt. Du kannst einen Minijob neben deinem Hauptjob ausueben – die Einnahmen werden nicht mit deinem Hauptgehalt verrechnet und sind komplett steuerfrei. Midijob (556,01 bis 2.000 Euro monatlich): Reduzierte Sozialabgaben, steuerpflichtig (aber durch geringe Steuerprogression oft nur wenige Euro Lohnsteuer). Ab 556,01 Euro bist du sozialversicherungspflichtig – du zahlst anteilig in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Arbeitgeber informieren: Du musst deinen Hauptarbeitgeber ueber den Nebenjob informieren – nicht um Erlaubnis fragen, aber informieren. Er darf den Nebenjob nur verbieten, wenn er die Arbeitsleistung im Hauptjob beeintraechtigt (z.B. Nachtarbeit vor einem Frueehdienst) oder wenn du bei der Konkurrenz arbeitest. Zum Thema Karriere auch unser Gehaltsverhandlung-Ratgeber.
Fazit: 556 Euro steuerfrei, keine Sozialabgaben – einfacher geht Zusatzverdienst nicht
Ein Minijob neben dem Hauptjob ist der einfachste Weg zu mehr Geld: Steuerfrei, flexibel und ohne Einfluss auf dein Hauptgehalt. Ob Einzelhandel, Gastronomie, Nachhilfe oder Online-Jobs – 556 Euro monatlich extra machen 6.672 Euro im Jahr. Steuerfrei.

