Du bist vor kurzem eingezogen und zahlst 1.200 Euro Kaltmiete – aber die ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung liegt bei 1.000 Euro. Darf dein Vermieter das? In vielen Städten nicht – dank der Mietpreisbremse. Und trotzdem zahlen Millionen Mieter in Deutschland zu viel, weil sie die Mietpreisbremse nicht kennen oder nicht wissen, wie sie sie durchsetzen.
Was die Mietpreisbremse regelt – und wo sie gilt
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Beispiel: Ortsübliche Vergleichsmiete für deine Wohnung ist 10 Euro pro Quadratmeter. Dein Vermieter darf maximal 11 Euro verlangen. Verlangt er 13 Euro, sind 2 Euro pro Quadratmeter rechtswidrig – und du kannst die Differenz zurückfordern. Wo sie gilt: Berlin, München, Hamburg, Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Stuttgart und dutzende weitere Städte – prüfe die Liste auf mietpreisbremse.de oder bei deiner Stadtverwaltung. Wo sie NICHT gilt: In ländlichen Gebieten ohne angespannten Wohnungsmarkt und bei Neubauten (Erstbezug nach Oktober 2014) und umfassend modernisierten Wohnungen.
Wie du zu viel gezahlte Miete zurückbekommst: Schritt 1: Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln (Mietspiegel deiner Stadt – online verfügbar oder beim Mieterverein). Schritt 2: Wenn deine Miete mehr als 10 Prozent darüber liegt, den Vermieter schriftlich rügen (Mietüberschreitung nach Mietpreisbremse) mit Angabe der zulässigen Miete. Schritt 3: Ab dem Zeitpunkt der Rüge kannst du die zu viel gezahlte Miete zurückfordern – rückwirkend ab Rüge, nicht ab Mietbeginn. Deshalb: So früh wie möglich rügen. Musterformulierungen gibt es beim Mieterverein und auf mietpreisbremse.de. Tipp: Mietervereine (60 bis 100 Euro Jahresgebühr) prüfen die Mietpreisbremse für dich und übernehmen die Kommunikation mit dem Vermieter – das spart Nerven und erhöht den Druck. Zum Thema Mietrecht auch unser Mietvertrag-Ratgeber.
Fazit: Prüfe deine Miete, rüge sofort und hole dir dein Geld zurück
Millionen Mieter zahlen zu viel – und holen sich nichts zurück. 15 Minuten Mietspiegel prüfen, ein Brief an den Vermieter und du sparst möglicherweise 100 bis 300 Euro pro Monat – plus Rückerstattung ab dem Tag der Rüge. Dein Geld. Dein Recht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.


