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Probezeit Rechte: Was dein Arbeitgeber darf und was nicht – und wie du dich schützt

Die ersten sechs Monate im neuen Job – die Probezeit. Eine Phase der Unsicherheit, in der viele Frauen sich nicht trauen, ihre Rechte einzufordern, aus Angst vor der Kündigung. Dabei hast du auch in der Probezeit klare Rechte, die dein Arbeitgeber nicht ignorieren darf.

Deine Rechte in der Probezeit

Urlaubsanspruch: Du erwirbst ab dem ersten Tag anteiligen Urlaub – nach einem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ab dem ersten Tag, wenn du länger als vier Wochen beschäftigt bist. Mutterschutz und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft: Gilt ab dem ersten Tag – auch in der Probezeit darf eine Schwangere nicht gekündigt werden. Und: Der Mutterschutz greift vollständig, unabhängig von der Probezeit. Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden – auch in der Probezeit.

Die verkürzte Kündigungsfrist: Das musst du wissen

In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – für beide Seiten. Dein Arbeitgeber kann dich ohne Angabe von Gründen kündigen, solange die Kündigung nicht diskriminierend ist (Geschlecht, Religion, Behinderung, Schwangerschaft). Nach der Probezeit greift der Kündigungsschutz, und der Arbeitgeber braucht einen sachlichen Grund. Tipp: Dokumentiere von Anfang an deine Leistungen und positives Feedback – falls es zu einer Kündigung kommt, hast du Verhandlungsmasse.

Die Probezeit ist kein rechtsfreier Raum. Kenne deine Rechte und fordere sie ein – respektvoll, aber bestimmt.

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