Der Brief vom Vermieter: Die Miete soll um 80 Euro steigen. Dein Magen sackt ab. Doch bevor du in Panik gerätst: Nicht jede Mieterhöhung ist rechtmäßig. Vermieter machen dabei häufig Fehler, und du hast klare Rechte, die du kennen solltest. Hier erfährst du, wann eine Mieterhöhung zulässig ist, welche Formfehler sie unwirksam machen und wie du dich effektiv wehren kannst.
Wann eine Mieterhöhung zulässig ist
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist alle 15 Monate möglich, aber um maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren (in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent – die sogenannte Kappungsgrenze). Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen – durch den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder die Mietdatenbank. Mieterhöhungen nach Modernisierung dürfen maximal 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Und bei der Nebenkostenabrechnung sind ebenfalls häufig Fehler versteckt.
Wann eine Mieterhöhung unwirksam ist
Formfehler machen die Erhöhung unwirksam: Keine schriftliche Begründung, falscher Mietspiegel, falsche Wohnfläche, fehlende Zustimmungsfrist. Die Erhöhung kommt per E-Mail statt per Brief – unwirksam. Die Vergleichsmiete ist falsch berechnet – unwirksam. Die Kappungsgrenze wird überschritten – unwirksam. Prüfe jeden Punkt genau und hole dir Hilfe beim Mieterverein, wenn du unsicher bist. Die Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht-Baustein übernimmt die Kosten bei einem Rechtsstreit.
Du hast zwei Monate Überlegungsfrist, um einer Mieterhöhung zuzustimmen oder sie abzulehnen. Nutze diese Zeit, prüfe die Fakten und lass dich beraten. Nicht jede Mieterhöhung ist ein Schicksal – viele sind schlicht rechtswidrig.


