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Eigenbeleg erstellen: Wann du ihn brauchst, wie er aussehen muss und was das Finanzamt akzeptiert

Die Quittung vom Parkautomaten ist verblasst, der Kassenbon vom Fachbuch nicht mehr lesbar, das Trinkgeld beim Geschäftsessen hatte natürlich keinen Beleg – und jetzt? Für die Steuererklärung und für Selbstständige ist jeder Beleg bares Geld wert. Wenn der Originalbeleg fehlt, hilft der Eigenbeleg – ein selbst erstelltes Dokument, das das Finanzamt unter bestimmten Bedingungen anerkennt.

Was auf einem Eigenbeleg stehen muss

Datum und Ort der Ausgabe. Name und Adresse des Zahlungsempfängers, soweit bekannt. Art und Zweck der Ausgabe – möglichst genau beschrieben. Betrag in Euro. Grund für das Fehlen des Originalbelegs. Und deine eigene Unterschrift. Der Eigenbeleg ist kein Freifahrtschein – das Finanzamt akzeptiert ihn nur, wenn die Ausgabe glaubhaft ist und der Beleg ohne dein Verschulden fehlt. Bei regelmäßigen oder hohen Beträgen wird der Eigenbeleg kritisch hinterfragt.

Wann der Eigenbeleg funktioniert – und wann nicht

Gut akzeptiert: Parkgebühren, Trinkgelder, Automatenquittungen, verlorene Kleinbeträge, Gebühren an Behörden. Problematisch: Große Beträge ohne plausiblen Grund für das Fehlen des Belegs, regelmäßige Eigenbelege für die gleiche Ausgabenkategorie, Bewirtungskosten ohne Restaurantbeleg. Als Nebenjobberin oder Selbstständige solltest du Eigenbelege als Ausnahme nutzen, nicht als Regel – und alle verfügbaren Belege sorgfältig aufbewahren.

Ein fehlender Beleg muss nicht bedeuten, dass du die Ausgabe nicht absetzen kannst. Der Eigenbeleg ist dein Rettungsanker – korrekt erstellt und sparsam eingesetzt.

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