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Testament erstellen: Was du über Erbrecht, Pflichtteil und Formvorschriften wissen musst

Nur etwa 30 Prozent der Deutschen haben ein Testament – der Rest verlässt sich auf die gesetzliche Erbfolge, oft ohne zu wissen, was das im Ernstfall bedeutet. Dabei kann ein einfaches Testament Streit verhindern, Partner absichern und sicherstellen, dass dein Vermögen dahin geht, wo du es haben willst. Hier erfährst du, wie du ein rechtsgültiges Testament erstellst und welche Fallstricke du vermeiden musst.

Gesetzliche Erbfolge: Was passiert ohne Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Der Ehepartner erbt neben Kindern ein Viertel des Nachlasses (bei Zugewinngemeinschaft ein Viertel plus ein weiteres Viertel Zugewinnausgleich, also die Hälfte). Die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern des Verstorbenen neben dem Ehepartner. Unverheiratete Partner erben gar nichts – auch nach 30 Jahren Zusammenleben nicht.

Das kann zu ungewollten Situationen führen: Der überlebende Ehepartner muss sich die Immobilie mit den Kindern teilen und im schlimmsten Fall verkaufen, um die Erbanteile auszuzahlen. Oder ein Geschwister erbt mit, obwohl du längst keinen Kontakt mehr hast. Ein Testament gibt dir die Kontrolle über diese Entscheidungen.

Handschriftliches oder notarielles Testament?

Ein handschriftliches (eigenhändiges) Testament ist kostenlos und jederzeit änderbar. Voraussetzung: Es muss komplett von Hand geschrieben sein – nicht getippt, nicht diktiert. Es muss Ort, Datum und eine vollständige Unterschrift enthalten. Ohne diese Formalien ist es ungültig. Der Nachteil: Es kann verloren gehen, angefochten werden oder missverständlich formuliert sein.

Ein notarielles Testament wird vom Notar beurkundet und in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben. Es kann nicht verloren gehen und wird im Todesfall automatisch eröffnet. Der Notar berät dich bei der Formulierung und stellt sicher, dass alles rechtssicher ist. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert – bei 200.000 Euro sind es etwa 500 Euro, bei 500.000 Euro etwa 900 Euro. Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein, was den Erben mehrere hundert Euro spart.

Das Berliner Testament: Vor- und Nachteile

Das Berliner Testament ist die beliebteste Testamentsform für Ehepaare: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils (als Schlusserben). Das sichert den überlebenden Partner ab und verhindert, dass die Kinder sofort ihren Erbteil einfordern.

Die Nachteile: Die Kinder können beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen (und tun das gelegentlich, wenn das Verhältnis schwierig ist). Der Freibetrag des zuerst Verstorbenen gegenüber den Kindern (400.000 Euro pro Kind) verfällt, weil alles an den Ehepartner geht – das kann bei größeren Vermögen zu einer höheren Erbschaftsteuer führen. Und nach dem Tod des ersten Partners ist das Testament grundsätzlich bindend – der Überlebende kann die Schlusserbeneinsetzung in der Regel nicht mehr ändern. Ergänzende Dokumente wie die Vorsorgevollmacht sollten parallel erstellt werden.

Pflichtteil: Wer hat Anspruch und wie wird er berechnet?

Auch wenn du jemanden im Testament enterbst, hat er in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und (wenn keine Kinder vorhanden sind) die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt – nicht als Anteil am Nachlass.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, der Nachlass beträgt 400.000 Euro. Im Berliner Testament erbt der Ehepartner alles. Die Kinder können je ein Achtel als Pflichtteil verlangen (die Hälfte ihres gesetzlichen Viertels), also je 50.000 Euro. Der Pflichtteil kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden – etwa bei schwerer Straftat gegen den Erblasser.

FAQ: Häufige Fragen

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ein Einzeltestament kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Bei einem gemeinschaftlichen Testament (wie dem Berliner Testament) ist das nur möglich, solange beide Partner leben und der Widerruf dem anderen Partner mitgeteilt wird. Nach dem Tod eines Partners wird das gemeinschaftliche Testament in der Regel bindend.

Brauche ich als unverheiratetes Paar ein Testament?

Unbedingt. Ohne Testament erbt der unverheiratete Partner nichts – egal wie lange ihr zusammengelebt habt. Nur ein Testament sichert den Partner ab. Beachte allerdings: Der Freibetrag in der Erbschaftsteuer beträgt für Unverheiratete nur 20.000 Euro statt 500.000 Euro für Ehepartner.

Was passiert mit meinen digitalen Accounts?

Digitaler Nachlass wird zunehmend wichtiger. Erstelle eine Liste deiner Online-Konten, Zugangsdaten und Social-Media-Profile und hinterlege sie sicher – zusammen mit einer Anweisung, was damit geschehen soll. Du kannst eine Vertrauensperson als digitalen Nachlassverwalter benennen.

Fazit: Ein Testament ist Fürsorge

Ein Testament zu schreiben bedeutet nicht, ans Sterben zu denken – es bedeutet, an die Menschen zu denken, die du zurücklässt. Es kostet dich eine Stunde Zeit (oder einen Notartermin) und kann deinen Liebsten Monate voller Streit und Unsicherheit ersparen. Nimm dir heute die Zeit dafür.

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