Wenn du Teilzeit arbeitest, hast du genauso viel Urlaub wie Vollzeitkraefte – nur anders berechnet. Das klingt verwirrend, ist es aber nicht, wenn du die Formel kennst. Viele Teilzeitbeschaeftigte glauben, sie haetten weniger Urlaubsanspruch – das stimmt nicht. Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub (bei einer 6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche). Diese Mindestansprueche gelten unabhaengig von der Stundenzahl.
Die Formel: So berechnest du deinen Urlaubsanspruch
Die Formel lautet: Vertraglich vereinbarte Urlaubstage geteilt durch die Arbeitstage pro Woche (Vollzeit) mal deine Arbeitstage pro Woche (Teilzeit). Beispiel: Dein Arbeitsvertrag sieht 30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche vor. Du arbeitest Teilzeit an drei Tagen pro Woche. Dein Urlaubsanspruch: 30 geteilt durch 5 mal 3 = 18 Urlaubstage pro Jahr. Wichtig: Es zaehlen die Arbeitstage, nicht die Stunden. Ob du an deinen drei Arbeitstagen jeweils vier oder acht Stunden arbeitest, spielt fuer den Urlaubsanspruch keine Rolle – du bekommst 18 Tage frei, jeder Tag zaehlt als ein Urlaubstag, egal wie lang er ist. Zum Thema Karriere auch unser Kuendigungs-Ratgeber.
Fazit: Teilzeit heisst nicht weniger Urlaub – nur anders berechnet
Pruefe deinen Arbeitsvertrag, rechne deine Tage aus und fordere deinen vollen Anspruch ein. Viele Teilzeitkraefte verschenken Urlaubstage, weil sie nicht wissen, wie die Berechnung funktioniert. Jetzt weisst du es.


