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Hinweisgeberschutzgesetz: Deine Rechte als Whistleblowerin am Arbeitsplatz

Seit 2023 schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden: Betrug, Korruption, Umweltverstöße, Datenschutzverletzungen oder Gesundheitsgefährdungen. Du bist geschützt vor: Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing und jeder anderen Benachteiligung wegen der Meldung. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern MÜSSEN eine interne Meldestelle einrichten. Alternativ kannst du dich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden – anonym möglich. Bei Vergeltungsmaßnahmen: Fachanwalt einschalten – Schadensersatz und Entschädigung sind möglich.

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