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Hinweisgeberschutzgesetz: Deine Rechte als Whistleblowerin am Arbeitsplatz

Hinweisgeberschutzgesetz: Deine Rechte als Whistleblowerin am Arbeitsplatz

Seit 2023 schützt das Hinweisgeberschutzgesetz Beschäftigte, die Missstände im Unternehmen melden: Betrug, Korruption, Umweltverstöße, Datenschutzverletzungen oder Gesundheitsgefährdungen. Du bist geschützt vor: Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing und jeder anderen Benachteiligung wegen der Meldung. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern MÜSSEN eine interne Meldestelle einrichten. Alternativ kannst du dich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden – anonym möglich. Bei Vergeltungsmaßnahmen: Fachanwalt einschalten – Schadensersatz und Entschädigung sind möglich.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und journalistischen Aufbereitung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Gesetze, Fristen, Beitragssätze und die Rechtsprechung ändern sich laufend – trotz sorgfältiger Recherche können Angaben überholt oder unvollständig sein. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater, deine Behörde oder eine Verbraucherzentrale. Eine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Beitrags getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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