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Lohnsteuerklasse wechseln: Wann sich der Wechsel für Ehepaare richtig lohnt

Verheiratet und beide berufstätig? Dann lohnt sich ein Blick auf eure Steuerklassenkombination. Die richtige Wahl kann euer monatliches Nettoeinkommen sofort um mehrere hundert Euro erhöhen – nicht über die Steuererklärung am Jahresende, sondern direkt auf der Gehaltsabrechnung.

Die Steuerklassenkombinationen erklärt

IV/IV: Beide verdienen ungefähr gleich viel – jeder wird fair besteuert. III/V: Der Besserverdienende nimmt Klasse III (weniger Abzüge), der Geringerverdienende Klasse V (mehr Abzüge). In der Summe zahlt das Paar weniger Lohnsteuer im Voraus, muss aber eine Steuererklärung abgeben und bei der Nachberechnung eventuell nachzahlen. IV/IV mit Faktor: Seit 2010 die fairste Variante – das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor, der die Steuerlast proportional zum Einkommen verteilt. Kaum Nachzahlung, keine Benachteiligung des Geringverdieners.

Besonders wichtig vor Elterngeld und Arbeitslosigkeit

Das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Wenn du planst, schwanger zu werden, wechsle rechtzeitig – mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz – in Steuerklasse III. So erhöhst du dein Netto und damit dein Elterngeld. Gleiches gilt vor Arbeitslosigkeit: Das Arbeitslosengeld I basiert auf dem letzten Nettogehalt. Der Wechsel ist jederzeit möglich, einmal im Jahr kostenlos, und geht online über ELSTER oder formlos beim Finanzamt.

Die Steuerklassenwahl ist eine der einfachsten Möglichkeiten, dein monatliches Netto zu optimieren. Rechne durch und wechsle – es kostet nichts und bringt sofort mehr Geld.

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