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Privatinsolvenz: Der Weg aus den Schulden und wie du nach 3 Jahren schuldenfrei wirst

Schulden, die du nicht mehr bezahlen kannst. Inkassobriefe, Mahnbescheide, Kontopfändung – der Druck wird unerträglich. Wenn kein realistischer Weg mehr besteht, deine Schulden aus eigenem Einkommen zurückzuzahlen, ist die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) der gesetzlich geregelte Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. Seit 2020 dauert das Verfahren nur noch drei statt sechs Jahre – danach werden alle Restschulden erlassen.

Wie die Privatinsolvenz funktioniert

Schritt 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch – du musst nachweisen, dass du versucht hast, dich mit deinen Gläubigern zu einigen. Eine Schuldnerberatungsstelle (kostenlos bei Caritas, Diakonie, AWO) hilft dir dabei. Schritt 2: Gerichtliches Insolvenzverfahren – das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestellt einen Insolvenzverwalter. Schritt 3: Wohlverhaltensphase von drei Jahren – du lebst vom Pfändungsfreibetrag und gibst den Rest an den Insolvenzverwalter ab. Schritt 4: Restschuldbefreiung – nach drei Jahren werden alle verbleibenden Schulden erlassen. Komplett. Endgültig.

Was du während der Insolvenz behalten darfst

Dein Existenzminimum ist geschützt: Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei 1.402 Euro monatlich für Alleinstehende und erhöht sich mit Unterhaltspflichten. Dein P-Konto schützt diesen Betrag. Angemessener Hausrat, Kleidung und Gegenstände für die Berufsausübung sind geschützt. Dein Auto ist geschützt, wenn du es für den Weg zur Arbeit brauchst. Und deine Altersvorsorge (Riester, betriebliche Altersvorsorge) ist ebenfalls insolvenzgeschützt.

Privatinsolvenz ist kein Stigma – sie ist ein gesetzlich garantierter Neuanfang. Drei Jahre Disziplin für ein schuldenfreies Leben danach. Wenn du keinen anderen Ausweg siehst, ist die Schuldnerberatung dein erster Ansprechpartner – kostenlos, vertraulich und ohne Vorurteile.

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