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Kontopfändung: Was du tun musst, um dein Existenzminimum zu schützen

Dein Konto wurde gepfändet – kein Geld mehr für Miete, Lebensmittel, Strom. Ein Alptraum, der schneller passieren kann als du denkst: unbezahlte Schulden, ein Vollstreckungstitel vom Gericht und plötzlich ist dein gesamtes Guthaben gesperrt. Aber du hast Rechte – und der wichtigste ist der Pfändungsschutz über ein P-Konto.

P-Konto: Dein Schutzschild bei Kontopfändung

Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen – die Bank MUSS dem zustimmen, innerhalb von vier Geschäftstagen. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.402 Euro monatlich – dieser Betrag ist vor Pfändung geschützt. Mit Unterhaltspflichten für Kinder oder Kindergeld erhöht sich der Freibetrag. Sozialleistungen wie Bürgergeld und Kindergeld sind grundsätzlich geschützt.

Was du sofort tun musst

Sofort zur Bank und P-Konto beantragen. Nachweise über Unterhaltspflichten und Sozialleistungen vorlegen, um den Freibetrag zu erhöhen. Schuldnerberatung aufsuchen – kostenlos bei Caritas, Diakonie oder kommunalen Beratungsstellen. Und die Forderung prüfen: Ist sie berechtigt? Ist sie verjährt? Hilfe bei Inkassoforderungen gibt die Verbraucherzentrale.

Eine Kontopfändung ist ein Schock, aber kein Weltuntergang. Mit dem P-Konto ist dein Existenzminimum geschützt, und mit professioneller Hilfe findest du einen Weg aus den Schulden.

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