Die Trennung ist schwer genug – und dann kommt die Frage: Wer bekommt das Sorgerecht? Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung bestehen. Beide Eltern entscheiden weiterhin gemeinsam über wichtige Angelegenheiten des Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht – also wo das Kind hauptsächlich lebt – wird davon getrennt geregelt.
Gemeinsames Sorgerecht: Was es im Alltag bedeutet
Bei gemeinsamen Sorgerecht müsst ihr euch bei allen wesentlichen Entscheidungen einigen: Schulwahl, medizinische Eingriffe, Umzug, Religionszugehörigkeit, Auslandsreisen. Alltägliche Entscheidungen trifft der Elternteil, bei dem das Kind gerade ist: Was gibt es zu essen, wann geht es ins Bett, was wird angezogen. Bei Uneinigkeit in wesentlichen Fragen entscheidet das Familiengericht – mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab.
Wann alleiniges Sorgerecht beantragt werden sollte
Alleiniges Sorgerecht wird nur bei schwerwiegenden Gründen übertragen: Wenn der andere Elternteil das Kind gefährdet – durch Gewalt, Vernachlässigung, Suchterkrankung oder schwere psychische Erkrankung. Wenn eine Kommunikation zwischen den Eltern dauerhaft unmöglich ist und das Kind darunter leidet. Oder wenn der andere Elternteil dauerhaft nicht erreichbar ist. Das Gericht prüft immer, ob das alleinige Sorgerecht dem Kindeswohl dient – nicht, ob es dem antragstellenden Elternteil nützt.
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