In Deutschland kommen mittlerweile rund ein Drittel aller Kinder außerhalb einer Ehe zur Welt – Tendenz steigend. Doch während verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten, sieht die Rechtslage für unverheiratete Paare anders aus. Als langjährige Rechtsredakteurin erlebe ich immer wieder, wie überrascht Eltern sind, wenn sie erfahren, dass der Vater ohne Sorgeerklärung keinerlei Sorgerecht hat – selbst wenn er von Anfang an präsent war und sich aktiv um das Kind kümmert.
Grundsatz: Alleiniges Sorgerecht der Mutter
Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das regelt § 1626a BGB eindeutig. Der Vater hat in diesem Moment – rechtlich gesehen – kein Mitspracherecht bei Entscheidungen über Wohnort, Schule, medizinische Behandlungen oder Reisen des Kindes. Das gilt auch dann, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht sind zwei völlig verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden.
Die Sorgeerklärung: Weg zum gemeinsamen Sorgerecht
Der einfachste und häufigste Weg zum gemeinsamen Sorgerecht ist die Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Beide Eltern geben dabei öffentlich beurkundet die Erklärung ab, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen. Die Beurkundung kann beim Jugendamt (kostenlos) oder beim Notar (kostenpflichtig, circa 60 bis 90 Euro) erfolgen. Sie kann bereits vor der Geburt abgegeben werden – und genau das empfehle ich. Denn im Ernstfall – etwa wenn die Mutter bei der Geburt nicht ansprechbar ist – kann der Vater sonst keine Entscheidungen für das Kind treffen.
Was brauchst du für die Sorgeerklärung?
Für die Sorgeerklärung beim Jugendamt benötigt ihr die Geburtsurkunde des Kindes (oder bei vorgeburtlicher Erklärung den Mutterpass), Personalausweise beider Eltern und die Vaterschaftsanerkennung (falls bereits erfolgt). Beide Eltern müssen persönlich erscheinen. Eine Vertretung durch Vollmacht ist nicht möglich.
Wenn die Mutter nicht zustimmt
Seit der Gesetzesreform 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter beim Familiengericht beantragen. Das Gericht überträgt das gemeinsame Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht – die Beweislast liegt also bei der Mutter, die darlegen muss, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schaden würde. In der Praxis wird der Antrag in den meisten Fällen genehmigt, da das Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient. Wer sich insgesamt für die rechtliche Absicherung der Familie interessiert, findet in unserem Artikel zur Sorgerechtsverfügung weitere wichtige Informationen.
Was umfasst das Sorgerecht konkret?
Das Sorgerecht umfasst die Personensorge (Erziehung, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung, religiöse Erziehung, Schul- und Ausbildungswahl), die Vermögenssorge (Verwaltung des Kindesvermögens, Eröffnung von Konten, Abschluss von Verträgen im Namen des Kindes) und die gesetzliche Vertretung. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Eltern bei allen wichtigen Entscheidungen zusammenwirken. Im Alltag darf jeder Elternteil allein entscheiden – das betrifft Routineangelegenheiten wie Essen, Kleidung, Schlafenszeiten oder alltägliche Arztbesuche.
Sorgerecht bei Trennung: Was passiert dann?
Eine Trennung ändert nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Beide Eltern bleiben gleichberechtigt. Problematisch wird es, wenn sich die Eltern nicht einigen können – etwa über den Wohnort des Kindes, die Wahl der Schule oder Grundsatzfragen der Erziehung. In solchen Fällen kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die Entscheidung in der strittigen Angelegenheit übertragen wird. Das Gericht entscheidet dann nach dem Kindeswohl. Für Fragen zum Namensrecht bei unverheirateten Paaren lohnt sich ebenfalls ein Blick in unseren Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen zum Sorgerecht unverheirateter Eltern
Kann der Vater das alleinige Sorgerecht bekommen?
Ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Das Familiengericht kann der Mutter das Sorgerecht entziehen und auf den Vater übertragen, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet ist – etwa bei Vernachlässigung, Misshandlung oder schwerer psychischer Erkrankung der Mutter. Der bloße Wunsch des Vaters reicht nicht aus.
Welchen Nachnamen bekommt das Kind?
Bei alleinigem Sorgerecht der Mutter erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Bei gemeinsamem Sorgerecht können die Eltern den Nachnamen des Vaters oder der Mutter wählen. Ein Doppelname ist für das Kind nicht möglich.
Habe ich als Vater ohne Sorgerecht trotzdem ein Umgangsrecht?
Ja, unbedingt. Das Umgangsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht. Jeder Elternteil hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind – und das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die Mutter darf den Kontakt zum Vater nicht grundlos verweigern.
Meine Empfehlung als Rechtsredakteurin
Auch wenn eure Beziehung stabil ist und alles harmonisch läuft: Gebt die gemeinsame Sorgeerklärung ab – am besten noch vor der Geburt. Es kostet beim Jugendamt nichts, dauert etwa 20 Minuten und schützt euer Kind und den Vater rechtlich ab. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Und im Notfall – Unfall, schwere Erkrankung der Mutter – kann der Vater nur dann schnell handeln, wenn er auch rechtlich dazu befugt ist. Die Sorgeerklärung ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Akt der Verantwortung.


