Nach der Trennung beginnt oft der schwierigste Teil: Wann sieht der Vater die Kinder? Jedes Wochenende? Jedes zweite? Und was ist in den Ferien? Das Umgangsrecht regelt den Kontakt des Kindes zum getrennt lebenden Elternteil – und es steht nicht den Eltern zu, sondern dem Kind. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und beide Eltern haben die Pflicht, diesen Umgang zu ermöglichen.
Das Standardmodell: Jedes zweite Wochenende plus Ferien
Das häufigste Umgangsmodell sieht vor: Jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend, einen Nachmittag unter der Woche und die Hälfte der Schulferien. Das ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine Orientierung der Familiengerichte. Abweichungen sind möglich und sollten immer am Kindeswohl orientiert sein. Zunehmend beliebt ist das Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei jedem Elternteil lebt – aber das funktioniert nur, wenn die Eltern gut kooperieren und in räumlicher Nähe wohnen.
Wann Umgang eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann
Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht den Umgang einschränken oder ausschließen: Bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung – Gewalt, Vernachlässigung, Sucht. Bei begründeter Angst des Kindes vor dem Umgangsberechtigten. Und bei schwerwiegender Manipulation des Kindes gegen den anderen Elternteil. Ohne Gerichtsbeschluss darfst du den Umgang nicht verweigern – das kann juristische Konsequenzen haben und dem Sorgerecht schaden.
Umgangsrecht ist Kinderrecht. Auch wenn die Trennung schmerzhaft ist – dein Kind braucht beide Eltern. Finde eine Regelung, die für alle funktioniert.


