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Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Wann das Jugendamt einspringt und wie du ihn beantragst

Der Vater deines Kindes zahlt keinen Unterhalt – aus Unwilligkeit, Unvermögen oder weil er unauffindbar ist. Für dich als alleinerziehende Mutter bedeutet das: finanzielle Engpässe, Existenzangst und das Gefühl, alles alleine stemmen zu müssen. Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt springt genau in dieser Situation ein und zahlt dir den Kindesunterhalt – vorerst, bis der Vater selbst zahlt.

Wer Anspruch hat und wie viel es gibt

Anspruch haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes. Für Kinder bis 5 Jahre sind das aktuell rund 182 Euro monatlich, für 6- bis 11-Jährige rund 241 Euro und für 12- bis 17-Jährige rund 313 Euro. Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt – formlos, mit Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Trennung und Nachweis über ausbleibenden Unterhalt.

Was viele nicht wissen

Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, ohne dass der andere Elternteil vorher gerichtlich zum Unterhalt verurteilt werden muss. Das Jugendamt holt sich das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil selbst zurück – das ist nicht deine Aufgabe. Du kannst Unterhaltsvorschuss auch rückwirkend für einen Monat vor Antragstellung erhalten. Und: Der Vorschuss wird auf Bürgergeld nicht vollständig angerechnet – ein Teil bleibt als Freibetrag erhalten.

Als Alleinerziehende trägst du genug auf deinen Schultern. Den Unterhaltsvorschuss zu beantragen ist dein Recht – nutze es. Das Geld steht deinem Kind zu, und das Jugendamt ist verpflichtet, es dir auszuzahlen.

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