Bei Scheidung werden Rentenanwartschaften hälftig aufgeteilt. Wer mehr erworben hat, gibt die Hälfte der Differenz ab. Bei Ehezeit unter 3 Jahren nur auf Antrag. Kann im Ehevertrag modifiziert werden. Verzichte NIEMALS leichtfertig darauf – er kann im Alter tausende Euro monatlich ausmachen.


