Nach der Trennung ist der Kindesunterhalt oft das erste Streitthema. Wie viel muss der andere Elternteil zahlen? Die Antwort gibt die Düsseldorfer Tabelle – die verbindliche Richtlinie für Familiengerichte in Deutschland. Doch die Tabelle ist kompliziert, und viele Alleinerziehende bekommen weniger als ihnen zusteht, weil sie die Berechnung nicht verstehen.
So liest du die Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle basiert auf zwei Faktoren: dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro und einem Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren beträgt der Unterhalt aktuell 579 Euro monatlich. Davon wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen – also 127,50 Euro – sodass der Zahlbetrag bei 451,50 Euro liegt. Der Mindestunterhalt ist gesetzlich festgelegt und darf nicht unterschritten werden.
Was tun, wenn der andere nicht zahlt?
Zuerst: Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen – er springt ein, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Gleichzeitig: Unterhalt durch einen Anwalt titulieren lassen, damit er vollstreckbar wird. Mit einem Titel kann Lohn gepfändet und Vermögen eingefroren werden. Das Jugendamt hilft auch bei der Beistandschaft – kostenlos und effektiv.
Dein Kind hat ein Recht auf Unterhalt. Fordere es ein – nicht aus Rache, sondern weil es deinem Kind zusteht.


