2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten – und 2026 landen die ersten neuen Bescheide in den Briefkaesten. Fuer viele Eigentuemer und Mieter (die die Grundsteuer ueber die Nebenkosten zahlen) kommt der Schock: Die Grundsteuer ist in manchen Faellen um 50 bis 200 Prozent gestiegen. Warum? Weil die alten Grundstueckswerte aus 1964 (West) und 1935 (Ost) durch neue Werte ersetzt wurden – und die Immobilienpreise seitdem explodiert sind.
Wie die neue Grundsteuer berechnet wird
Das Bundesmodell (gilt in den meisten Bundeslaendern): Grundsteuerwert (vom Finanzamt berechnet basierend auf Bodenrichtwert, Gebaeudeart, Wohnflaeche und Baujahr) × Steuermesszahl (0,031 Prozent fuer Wohngebaeude) × Hebesatz (von der Gemeinde festgelegt, zwischen 200 und 900 Prozent). Laendermodelle: Bayern, Baden-Wuerttemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen verwenden eigene Berechnungsmodelle – die Ergebnisse koennen deutlich abweichen. Was sich geaendert hat: Die alten Einheitswerte (1964/1935) waren viel zu niedrig – ein Haus im Muenchner Vorort hatte denselben Wert wie 1964, obwohl es heute das Zehnfache wert ist. Die neuen Grundsteuerwerte bilden die aktuelle Marktsituation ab – und das fuehrt in Ballungsraeumen zu massiven Erhoehungen.
Was du tun kannst, wenn dein Bescheid zu hoch ist: Grundsteuerwertbescheid prüfen (den hat dein Finanzamt 2023/2024 verschickt): Stimmen die Angaben? Wohnflaeche korrekt? Bodenrichtwert plausibel? Baujahr richtig? Fehler hier fuehren zu falscher Berechnung. Einspruch einlegen: Gegen den Grundsteuerwertbescheid konntest du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – ist die Frist verstrichen, bleibt nur noch der Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder den endgueltigen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Aber: Die Frist laeuft ab Zustellung – pruefe sofort, wenn der Bescheid kommt. Verfassungsmaessigkeit: Mehrere Klagen gegen die neue Grundsteuer laufen beim Bundesverfassungsgericht – moeglicherweise wird die Reform erneut korrigiert. Tipp: Einspruch einlegen und auf die Entscheidung des BVerfG verweisen – kostet nichts und haelt den Fall offen. Zum Thema Immobilien auch unser Kaufen-Mieten-Ratgeber.
Fazit: Bescheid pruefen, Fehler finden, Einspruch einlegen – 20 Minuten, die hunderte Euro sparen
Jeder dritte Grundsteuerbescheid enthaelt Fehler – falsche Wohnflaeche, falscher Bodenrichtwert, falsche Gebaeudeart. Pruefe deinen Bescheid Zeile fuer Zeile und lege bei Fehlern sofort Einspruch ein. 20 Minuten koennen hunderte Euro pro Jahr sparen – dauerhaft.


