Dein Arbeitgeber legt dir einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch – vielleicht mit einer Abfindung, die sich auf den ersten Blick gut anhört. Unterschreibe NICHT sofort. Ein Aufhebungsvertrag ist kein Geschenk – er ist ein juristisches Dokument, das deine Rechte massiv einschränken kann. Hier sind die 8 häufigsten Fallen.
Falle 1: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen beim Arbeitslosengeld – das sind drei Monate ohne Einkommen. Die Agentur für Arbeit wertet den Aufhebungsvertrag als freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes. Die Sperrzeit kann vermieden werden, wenn du nachweist, dass der Arbeitgeber dir ohnehin betriebsbedingt gekündigt hätte und die Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr nicht übersteigt. Lass das von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Falle 2: Die Abfindung ist zu niedrig
Arbeitgeber bieten oft eine Abfindung unter dem Marktwert an und hoffen, dass du aus Angst oder Unwissenheit zustimmst. Die Faustregel – ein halbes bis ganzes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – ist nur der Ausgangspunkt. Bei einer schwachen Kündigungsgrundlage des Arbeitgebers (kein nachvollziehbarer Kündigungsgrund, fehlerhafte Sozialauswahl) kannst du deutlich mehr herausholen.
Weitere Fallen: Urlaub, Zeugnis, Freistellung, Wettbewerbsverbot
Prüfe, ob dein Resturlaub ausgezahlt wird oder verfällt. Achte auf die Formulierung im Arbeitszeugnis – ein wohlwollendes Zeugnis muss im Vertrag festgehalten werden. Bezahlte Freistellung bis zum Austritt sollte vereinbart sein. Und ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ist unwirksam – aber ärgerlich, wenn du es nicht erkennst. Nimm IMMER Bedenkzeit – mindestens drei Tage. Und lass den Vertrag von einem Rechtsschutz-gedeckten Anwalt prüfen. Die 190 Euro Erstberatung können dir zehntausende Euro an Abfindung und Arbeitslosengeld retten.

