Du hast eine Kündigung erhalten – und du hast genau DREI WOCHEN Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpasst du diese Frist, ist die Kündigung automatisch wirksam – auch wenn sie rechtswidrig war. Diese drei Wochen sind die wichtigsten deines Berufslebens.
Wann die Kündigungsschutzklage Sinn macht
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Dein Arbeitgeber braucht dann einen sachlichen Grund: betriebsbedingt (Stellenabbau), personenbedingt (Langzeitkrankheit) oder verhaltensbedingt (nach vorheriger Abmahnung). Fehler bei der Sozialauswahl, Formfehler im Kündigungsschreiben oder fehlende Anhörung des Betriebsrats machen die Kündigung angreifbar. Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder haben besonderen Kündigungsschutz. In den meisten Fällen lohnt sich die Klage – nicht um den Job zurückzubekommen, sondern um eine Abfindung zu verhandeln.
Was die Klage kostet
Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – auch wenn du gewinnst. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro liegen die Anwaltskosten bei rund 2.000 bis 3.000 Euro. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt alle Kosten. Ohne Rechtsschutz: Prozesskostenhilfe steht dir zu, wenn du dir die Kosten nicht leisten kannst. In rund 80 Prozent der Fälle endet die Klage mit einem Vergleich – also einer Abfindung. Der typische Vergleichsbetrag liegt bei einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Die Kündigungsschutzklage ist dein stärkstes Werkzeug gegen eine unrechtmäßige Kündigung. Handle innerhalb von drei Wochen, konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und kämpfe für das, was dir zusteht.


