35 Grad im Buero, der Ventilator schiebt nur heisse Luft und du fragst dich: Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit? Die ehrliche Antwort: Nein. Anders als in der Schule gibt es fuer Arbeitnehmer kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei. Aber dein Arbeitgeber hat Pflichten – und die werden bei extremer Hitze sehr konkret.
Was dein Arbeitgeber bei Hitze tun muss
Die Arbeitstaettenverordnung und die Technischen Regeln fuer Arbeitsstaetten (ASR A3.5) setzen klare Grenzen: Ab 26 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber Massnahmen ergreifen (Ventilatoren, Sonnenschutz, Getraenke bereitstellen, Kleiderordnung lockern). Ab 30 Grad werden die Massnahmen verpflichtend: Sonnenschutz an Fenstern, Lueftung in den Morgenstunden, kostenlose kalte Getraenke, Lockerung der Arbeitskleidung. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist der Raum ohne Gegenmassnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet – der Arbeitgeber muss technische Loesungen bieten oder die Arbeit in kuehlere Raeume verlegen. Aber: Er muss dir nicht freigeben. In Schulen regeln die Bundeslaender Hitzefrei unterschiedlich – meist ab 27 Grad Innentemperatur im Klassenzimmer um 10 Uhr. Zum Thema Recht auch unser Kuendigungsrecht-Ratgeber.
Fazit: Kein Recht auf Hitzefrei – aber ein Recht auf Schutz
Dein Chef muss dir kein Hitzefrei geben – aber er muss dafuer sorgen, dass du bei Hitze sicher arbeiten kannst. Getraenke, Sonnenschutz und Lueftung sind ab 26 Grad Pflicht. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an – mit Verweis auf die ASR A3.5.


